Bedingungen
Rückerstattungszusage –Mehr Sicherheit für Deine Entscheidung
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Versicherung kann Zeit in Anspruch nehmen. Gleichzeitig lässt sich der Ausgang eines Verfahrens niemals garantieren.
Deshalb bieten wir Dir unsere optionale Rückerstattungszusage an.
Sollte die von uns koordinierte Dienstleistung nicht innerhalb von 24 Monaten zu einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis führen, erhältst Du unter den vereinbarten Voraussetzungen unsere Servicekosten zurück.
So kannst Du Deine Ansprüche mit einem zusätzlichen Maß an Sicherheit verfolgen.
So funktioniert die Rückerstattungszusage
Für einmalig 350 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer kannst Du die Rückerstattungszusage zu Deinem Paket „Gesamte Rückforderung“ hinzufügen.
Nach der Beauftragung eines auf unserer Plattform gelisteten Rechtsanwalts beginnt eine Frist von 24 Monaten.
Innerhalb dieses Zeitraums gilt:
- Kein finanzieller Mehrerlös erzielt?
- Dann erstatten wir Dir – vorbehaltlich der vereinbarten Voraussetzungen – unsere Servicekosten einschließlich der Kosten der Rückerstattungszusage.
- Ein finanzieller Mehrerlös wurde erzielt, liegt aber unter Deinen gesamten Servicekosten?
- Dann erstatten wir Dir die Differenz zwischen Deinem tatsächlich erzielten finanziellen Mehrerlös und Deinen erstattungsfähigen Servicekosten.
Die maximale Erstattung beträgt 1.500 €.
Befindet sich das Verfahren nach Ablauf der 24 Monate noch in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren, erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag für jeden weiteren vollen Monat bis zum rechtskräftigen Abschluss um 5 €.
Als finanzieller Mehrerlös gilt ausschließlich der Geldbetrag, der Dir aufgrund der Anspruchsdurchsetzung tatsächlich ausgezahlt wurde – unabhängig davon, ob dieser durch Vergleich, Anerkenntnis oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung erzielt wurde.
Was das genau bedeutet – Voraussetzungen
Damit Du die Rückerstattungszusage in Anspruch nehmen kannst, gelten folgende Voraussetzungen:
- Dein Versicherungsvertrag weist einen Rückkaufswert von mindestens 12.000 € auf.
- Der beauftragte Rechtsanwalt war zum Zeitpunkt der Mandatseinreichung auf unserer Plattform gelistet. Eine spätere Änderung der Listung hat keinen Einfluss auf die Rückerstattungszusage.
- Du wirkst während der gesamten Anspruchsdurchsetzung vollständig mit. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, die fristgerechte Unterzeichnung notwendiger Dokumente sowie die Beantwortung von Rückfragen des Rechtsanwalts, von uns oder – soweit erforderlich – des Gerichts.
- Die Rückerstattungszusage kann frühestens 24 Monate nach Beauftragung des Rechtsanwalts geltend gemacht werden.
Transparenz statt leere Versprechen
Wir möchten ehrlich mit Dir sein.
Die Rückerstattungszusage ist keine Erfolgs-, Prozess- oder Auszahlungsgarantie. Sie begründet insbesondere keinen Anspruch auf einen bestimmten Prozesserfolg oder eine bestimmte Rückforderungshöhe.
Sie dient ausschließlich dazu, Dir unter den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen unsere Servicekosten zurückzuerstatten, falls die von uns koordinierte Dienstleistung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht zu einem ausreichenden wirtschaftlichen Ergebnis führt.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Optional für das Paket „Gesamte Rückforderung“
- Einmalig 350 € inkl. MwSt.
- Erstattung unserer Servicekosten bis zu 1.500 €
- Für Versicherungsverträge ab 12.000 € Rückkaufswert
- Klare und transparente Voraussetzungen
- Mehr finanzielle Sicherheit bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche
